Wissenswertes zum Fahrerlaubnisrecht

Auch wenn Anwälte eine schwarze Robe tragen. Sie sind nicht Merlin der Zauberer. Wer mit 1,8 Promille einen Unfall verursacht, wird seinen Führerschein abgeben dürfen. Bleiben Sie realistisch!

Professionelle anwaltliche Hilfe, kann ihnen vielleicht zu einer kürzeren Sperrfristerteilung, oder gegebenenfalls zu einer Ausnahme für bestimmte Kraftfahrzeugarten von der Sperrfristerteilung verhelfen. Man kann Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie zeitnah wieder an eine Fahrerlaubnis kommen, jedoch stets nur unter Ausnutzung der vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten.

Die Gesetze und Verordnungen zum Fahrerlaubnisrecht sind nicht wirklich fahrerfreundlich, doch zum Glück relativ kompliziert. Selbst die Rechtsprechung ist sich in großen Teilen völlig uneins. Das Europarecht überschattet zudem die nationale Gesetzgebung.

Aufgrund der komplizierten Materie und der weitgehend offenen Rechtsprechung zu vielen Punkte, gibt es zahlreiche Einfallstore. Aber auch die Fahrerlaubnisbehörden haben so manch gut ausgebildeten Mitarbeiter. Ohne Fachwissen, ohne Kenntnis der Rechtsprechung, ohne europarechtliche Kenntnisse, sind die häufig offen stehenden Türen nicht zu finden.

Ich darf Ihnen hier eine seriöse Informationsgrundlage zum Fahrerlaubnisrecht verschaffen Damit erhalten Sie einen ersten Überblick zu den Themenbereichen Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis. Eine anwaltliche Beratung, insbesondere zum konkreten Einzelfall, vermag diese Informationsseite jedoch keineswegs zu ersetzen.

Darüber hinaus bleibt noch mitzuteilen, dass das Fahrerlaubnisrecht einem ständigen Wandel durch die Rechtsprechung, aber auch durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber unterliegt. Die Einarbeitung von Neuerungen auf dieser Informationsseite kann eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

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