Verkehrsstrafrecht

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht ist wichtig!

Die Klassiker im Verkehrsstrafrecht sind natürlich die Fahrerflucht, die Trunkenheit im Verkehr, die Straßenverkehrsgefährdung, sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Diese Verfahren sind die tägliche Praxis der Strafjustiz. Wer sich hier schlicht passiv verhält, darf sich über eine Standardverurteilung nicht wundern. Die meisten Staatsanwaltschaften und Gerichte haben aufgrund der hohen Fallzahlen in diesem Bereich Richtlinien aufgestellt, um dem „Gleichheitssatz“ gerecht zu werden. Auch die genauere Prüfung der Einzelfälle unterbleibt oftmals. So werden beispielsweise Gutachten, zur Frage der Wahrnehmbarkeit des Unfallgeschehens bei der Unfallflucht, meist nicht von Amts wegen eingeholt.

Ich bin neben dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Verwaltungsrecht seit über 20 Jahren Fachanwalt für Strafrecht und habe meine Mandanten bis hin zu mündlichen Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof verteidigt, Verfassungsbeschwerden eingelegt oder auch Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof geführt. Ich betrachte Verteidigung nicht als Prozessbegleitung, sondern kämpfe aktiv für die Rechte meiner Mandanten.

Gerade im Verkehrsstrafrecht hat sich herausgestellt, dass viele Verfahren bei aktiver Verteidigertätigkeit bereits vor der Eröffnung des Hauptverfahrens eingestellt werden können.

Insbesondere können bei Heranwachsenden, die nach dem Jugendgerichtsgesetz zu behandeln sind, Einstellungen im Rahmen einer Hauptverhandlung prozessual vereinfacht erfolgen.

Darüber hinaus ist es gerade im Verkehrsstrafrecht wichtig, auch bei einer Verurteilung die späteren verwaltungsrechtlichen Folgen im Rahmen der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis im Auge zu haben. Hier besteht zum Teil eine Bindungswirkung für die Verwaltungsbehörden an die Formulierung des Strafurteils, so dass auch eine spätere MPU-Anordnung umgangen werden kann.

Das Verkehrsstrafrecht hat von daher besondere Anforderungen, denen es gerecht zu werden gilt. Hierfür stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner für Verkehrsrecht