Fahrerlaubnisrecht

Führerschein entzogen, was nun?

Die behördliche Verkehrsüberwachung wird seit Jahren stetig intensiviert. Gleichzeitig greifen die Strafgerichte, als auch die Führerscheinbehörden zu immer drastischeren Maßnahmen, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

Hierbei neigen neuerdings insbesondere die Führerscheinbehörden zu einer erheblichen Kreativität und überprüfen etwa die Fahreignung schon bei kleinsten und sogar erstmaligen strafrechtlichen Vergehen; dies leider häufig unter Verkennung der Rechts- und Gesetzeslage.

Damit wird jedoch nicht nur in die Mobilität und Bewegungsfreiheit der Betroffenen eingegriffen, häufig hängt auch der Arbeitsplatz, mit all seinen finanziellen Folgen, von der Fahrerlaubnis ab.

Bereits im Vorfeld einer Entziehung gibt es etliche Möglichkeiten den Fahrerlaubnisentzug noch zu verhindern. Lassen Sie diese Chance ungenützt, zeigen die Erfahrungswerte, dass die Entziehung regelmäßig folgt.

Aber auch nach der Entziehung der Fahrerlaubnis kann ich von einem reinen passiven Zuwarten nur dringend abraten.

Damit lassen Sie nicht nur die Möglichkeit der Sperrfristverkürzung verstreichen, sondern erfüllen meist auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht die Voraussetzungen, die Fahrerlaubnis unmittelbar wieder zu erhalten.

Schöpfen Sie die Möglichkeiten aus, um so schnell als möglich wieder eine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis zu erhalten, oder besser noch, diese erst gar nicht zu verlieren.

Nutzen Sie die Angriffsmöglichkeiten gegen die behördliche Anordnung der MPU, oder setzen Sie sich unmittelbar gegen ein negatives MPU Gutachten zur Wehr.

Notfalls können Sie auch eine EU-Fahrerlaubnis erwerben und somit die MPU umgehen. Damit eine derartige Fahrerlaubnis in Deutschland jedoch gültig ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Leider befinden sich unter den Angeboten, insbesondere im Internet, zahlreiche schwarze Schafe, die Ihnen zwar möglicherweise einen Führerschein verschaffen, der jedoch in Deutschland ungültig ist. Sie fahren somit ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat darstellt. Insoweit kann ich nur dringend anraten, sich im Vorfeld fachlich beraten zu lassen.

Die anwaltliche Tätigkeit im Führerscheinrecht ist fachübergreifend zwischen Verkehrsrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht. In diesen Fachbereichen habe ich jeweils die Qualifikation als Fachanwalt. Mir ist aktuell kein anderer Rechtsanwalt in Deutschland bekannt, der über diese drei Fachanwaltsqualifikationen verfügt.

 

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