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Annähernd jedem ist bekannt, dass ihm bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall die Schadensregulierung am Fahrzeug, Nutzungsausfall oder die Mietwagenkosten zustehen; im Falle eines Personenschadens ferner ein angemessenes Schmerzensgeld.
Wenn dies jedoch so simpel wäre, bräuchte man in der Tat keinen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Tatsächlich gibt es bereits zahlreiche weitere Schadenspositionen, die im Falle eines Verkehrsunfalls zum Ausgleich anstehen können. Exemplarisch darf hier etwa auf den Haushaltsführungsschaden verwiesen werden, der oftmals sogar das Schmerzensgeld der Höhe nach übertrifft.
Die Probleme fangen jedoch bereits in der korrekt zu bemessenden Haftungsquote des Unfallgeschehens an. Sodann ist es mittlerweile üblich, dass die Versicherungen die Höhe des festgestellten Fahrzeugschadens bemängeln und Auszahlungen mindern wollen. Es ist jedoch keineswegs so, dass sämtliche Minderungen der Versicherung akzeptiert werden müssen. Oftmals weiß sogar die Versicherung, dass hier keine Abzugsfähigkeit besteht, gleichwohl wird es dennoch versucht.
Auch bei der Abwicklung des eigenen Fahrzeugschadens über die Vollkaskoversicherung stellen sich zahlreiche Probleme, wie etwa die Frage, wer den Höherstufungsschaden zu tragen hat. Die Geltendmachung von Schäden im Bereich des sogenannten Quotenvorrechts ist eine komplizierte Materie, die Fachwissen voraussetzt.
Zudem unterliegt die Unfallschadenregulierung einem ständigen Wandel in der Rechtsprechung, so dass deren Kenntnis zur korrekten Schadensabrechnung nahezu unerlässlich ist.