Revisionsbegründung / Verfassungsbeschwerden
Sowohl die strafrechtliche Revisionsbegründung, als auch die Abfassung von Verfassungsbeschwerden gehört meist nicht zur alltäglichen anwaltlichen Praxis.
Gerade die hieran gestellten hohen formellen, aber auch die materiellen Anforderungen, lassen die eigene Fertigung in wirtschaftlicher Hinsicht oftmals nicht zu.
Nachdem ich in den letzten 20 Jahren zahlreiche strafrechtliche Revisionsbegründungen und Verfassungsbeschwerden, auch für renommierte Kanzleien, gefertigt habe, vermag ich die Schriftsatzfertigung mittlerweile sehr effizient zu gestalten. Gerne unterstütze ich insoweit auch Ihre Kanzlei.